§ 51 EEG 2023 : Förderreduzierung bei negativen Strompreisen
Im Laufe der Jahre ist das EEG etliche Reformen durchlaufen, um weiterhin den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und sich den Marktgegebenheiten anzupassen. Im EEG 2014 wurde erstmals die 6-Stunden-Regel eingeführt, welche im EEG 2021 zu einer 4-Stunden-Regel verschärft wurde. Das EEG 2023 stellt dabei noch schärfere Regeln auf, welche in den kommenden Jahren …
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